Grundsatz
Zusatzentgelte werden nur berechnet, wenn ihre Voraussetzung wirksam vereinbart ist. Tatsächlich ersparte Aufwendungen oder ein nachgewiesener geringerer Schaden sind zu berücksichtigen. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
| Vorgang | Entgelt | Hinweis |
|---|---|---|
| Mehrkilometer | NOCH AUSZUFÜLLEN: laut Fahrzeug/Tarif | Über vereinbartes Kilometerpaket hinaus |
| Fehlender Kraftstoff/Ladestand | NOCH AUSZUFÜLLEN: tatsächliche Kosten + Serviceentgelt (festlegen) | Abweichung vom vereinbarten Rückgabestand |
| Verspätete Rückgabe | NOCH AUSZUFÜLLEN: Staffel festlegen | nur ohne bestätigte Verlängerung |
| Sonderreinigung | NOCH AUSZUFÜLLEN: nach Aufwand / angemessene Staffel | über normale Nutzung hinaus |
| Rauchen im Fahrzeug | NOCH AUSZUFÜLLEN: Reinigungs-/Wertminderungskosten nach Nachweis | Rauchverbot muss vereinbart sein |
| Verlorener Schlüssel/Dokument | NOCH AUSZUFÜLLEN: tatsächliche Kosten + nachgewiesener Aufwand | inkl. notwendiger Sicherungsmaßnahmen |
| Bußgeld/Parken/Maut | NOCH AUSZUFÜLLEN: Fremdkosten + Verwaltungspauschale (festlegen) | Nachweis geringeren Aufwands zulassen |
| Schadenbearbeitung | NOCH AUSZUFÜLLEN: nach Aufwand / Pauschale rechtlich prüfen | keine Doppelberechnung mit Versicherungsleistung |
| Zustellung/Abholung | NOCH AUSZUFÜLLEN: individuelles Angebot | nach Strecke, Zeit und Fahrzeug |
Vor Freigabe beschließen
Die Geschäftsleitung muss Beträge, Berechnungseinheiten, Höchstgrenzen und Ausnahmen je Fahrzeugklasse festlegen. Pauschalen werden vor Verwendung anwaltlich auf Wirksamkeit und Transparenz geprüft.